Listenhunde Berlin: 3 Rassen und Pflichten (2026)
Welche Hunde in Berlin als gefährlich gelten, welche Fristen für Anzeige, Sachkunde und Wesenstest laufen, was Maulkorb und Leine bedeuten und was die Steuer kostet.
Berlin kennt eine kurze Rasseliste: Drei Rassen und ihre Kreuzungen gelten als gefährliche Hunde. Anders als in vielen Ländern brauchst du dafür keine Ausnahmeerlaubnis. Du musst den Hund aber anzeigen und eine Reihe von Nachweisen erbringen.
Daneben kann das Ordnungsamt jeden einzelnen Hund als gefährlich einstufen, wenn er auffällig geworden ist. Hier erfährst du, was dann auf dich zukommt.
Das Wichtigste in Kürze
- Auf der Liste stehen Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Kreuzungen mit diesen Rassen.
- Du musst den Hund anzeigen. Innerhalb von acht Wochen brauchst du Nachweise für Sachkunde, Haftpflicht und Wesenstest.
- Für das Führungszeugnis hast du drei Wochen Zeit.
- Es gelten Leinen- und Maulkorbpflicht, dazu Zucht- und Handelsverbot.
- Die Hundesteuer ist für Listenhunde nicht höher als für andere Hunde.
Welche Hunde gelten als gefährlich
Die drei Rassen der Liste
Nach der Gefährliche-Hunde-Verordnung zählen Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier zu den gefährlichen Hunden.1 Der Staffordshire Bullterrier steht in Berlin nicht auf der Liste, anders als etwa in Bremen.
Kreuzungen
Auch Kreuzungen dieser drei Rassen untereinander oder mit anderen Hunden gelten als gefährlich.1 Zeigt ein Hund Rassemerkmale, wird die Veranlagung vermutet. Du kannst die Vermutung durch eine Untersuchung widerlegen (§ 5).2
Gefährlich durch Verhalten
Das Ordnungsamt kann weitere Hunde im Einzelfall als gefährlich einstufen, etwa nach einem Biss.3 Die Behörde stellt das dann durch einen Bescheid fest.2
Anzeige statt Erlaubnis
Das Berliner Hundegesetz kennt für gefährliche Hunde keine Haltungserlaubnis. Du musst die Haltung beim Ordnungsamt unverzüglich nach dem Erwerb anzeigen (§ 18). Danach bekommt der Hund eine Plakette.2 Mit der Anzeige beginnen die Fristen.
Halten darfst du den Hund erst ab 18 Jahren. Außerdem wird deine Zuverlässigkeit geprüft. Hindernisse sind zum Beispiel Vorstrafen, wiederholte oder grobe Verstöße, Sucht oder körperliche Unfähigkeit.2
Die Nachweise im Einzelnen
Diese Fristen gelten ab der Anzeige:3
- Führungszeugnis: innerhalb von drei Wochen beantragen
- Sachkunde, Haftpflicht und Wesenstest: innerhalb von acht Wochen nachweisen
Sachkunde
Als Listenhund-Halter brauchst du die Sachkundebescheinigung. Sie kommt über die Prüfung bei einem anerkannten Sachverständigen oder über einen der Wege ohne Prüfung zustande.4 Für Listenhunde liegt die Gebühr bei 20,50 Euro je angefangene Viertelstunde, höchstens aber 246 Euro.4
Wesenstest
Der Wesenstest (§ 9) wird beim Sachverständigen auf eigene Kosten abgelegt. Er richtet sich an Hunde ab einem Alter von 15 Monaten.2 Soll der Hund auch von der Leine befreit werden, muss der Test den Freilauf prüfen.4
Haftpflicht, Chip und Register
Wie bei jedem Hund brauchst du eine Haftpflicht mit mindestens einer Million Euro Deckung, einen Chip und die Eintragung im Hunderegister. Bei Listenhunden kommt die Plakettennummer ins Register.5
Leine, Maulkorb und Auflagen
Für gefährliche Hunde gilt:2
- Leine von höchstens zwei Metern, reißfest, dazu Maulkorb (§§ 20 und 23)
- Leine von höchstens einem Meter in Hausfluren, Verkehrsmitteln, Fußgängerzonen und bei Menschenansammlungen
- Maulkorb ab dem siebten Lebensmonat außerhalb des gesicherten Grundstücks
- Zucht- und Handelsverbot (§ 17)
- Führen nur durch Personen ab 18 Jahren
Ausnahmen vom Maulkorb gibt es nur bei tierärztlicher Notwendigkeit oder für den Wesenstest. Das Ordnungsamt kann im Einzelfall von der Leinenpflicht befreien (§ 24). Es kann außerdem Zusatzauflagen machen, etwa Kastration oder eine sichere Unterbringung.2
Du darfst höchstens einen weiteren gefährlichen Hund halten.2
Einstufung aufheben lassen
Wurde ein Hund nach einem Vorfall als gefährlich festgestellt, kannst du frühestens 12 Monate nach Bestandskraft beantragen, die Einstufung aufzuheben (§ 5 Abs. 4).2
Hundesteuer für Listenhunde
Berlin erhebt keinen höheren Steuersatz für sogenannte Kampfhunde.6 Es gilt der normale Satz von 120 Euro im Jahr für den ersten Hund und 180 Euro für jeden weiteren.6
Bußgelder
Verstöße gegen das Hundegesetz kosten bis zu 10.000 Euro. Bei Zucht- und Abgabeverboten und bei Hundekämpfen liegt der Rahmen bei bis zu 50.000 Euro.2
Die Rechtsfragen zum Hundegesetz übst du im Trainer.
Häufige Fragen
Welche Rassen stehen in Berlin auf der Liste?
Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Kreuzungen mit ihnen.
Brauche ich eine Erlaubnis für einen Listenhund?
Nein, du zeigst den Hund an und erbringst innerhalb von acht Wochen die Nachweise.
Muss mein Listenhund einen Maulkorb tragen?
Ja, ab dem siebten Lebensmonat außerhalb des gesicherten Grundstücks, zusätzlich zur Leine.
Ist der Staffordshire Bullterrier ein Listenhund?
Nicht nach der Berliner Liste. Das Ordnungsamt kann ihn aber nach einem Vorfall im Einzelfall einstufen.
Zahlen Listenhunde mehr Hundesteuer?
Nein, es gilt der normale Steuersatz.
Quellen
Diese Quellen belegen die Angaben in diesem Artikel. Dies ist keine Rechtsberatung. Bei Zweifeln klärst du deinen Fall mit dem Ordnungsamt.
- Bezirksamt Reinickendorf: Flyer zur Hundehaltung in Berlin, Stand Juni 2025 (berlin.de)
- Hundegesetz Berlin, Volltext (Lexaris) (lexaris.de)
- Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz: Hundehaltung, Sachkunde und Leinenpflicht (berlin.de)
- Service Berlin: Sachkundebescheinigung für Hunde (service.berlin.de)
- Service Berlin: Hunderegister, Anmeldung (service.berlin.de)
- Senatsverwaltung für Finanzen: Hundesteuer, häufige Fragen (berlin.de)
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