Wenn ein Hund bei dir einzieht, musst du in Berlin einiges erledigen: Haftpflicht abschließen, den Hund chippen und im Hunderegister anmelden. Die Hundesteuer ist seit 2024 gleich mit erledigt.

Manche Schritte haben eine Frist, andere solltest du schon vor dem Einzug erledigen. Diese Checkliste bringt sie in die richtige Reihenfolge.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Anmeldung im Hunderegister gilt seit dem 1. Januar 2024 zugleich als Anmeldung zur Hundesteuer.
  • Die Steuer beträgt 120 Euro im Jahr für den ersten Hund und 180 Euro für jeden weiteren.
  • Du musst deinen Hund binnen eines Monats nach Kauf oder Zuzug anmelden.
  • Eine Steuermarke gibt es nicht mehr.
  • Die Haftpflicht muss mindestens eine Million Euro Deckung haben.

Die Checkliste im Überblick

  1. Haftpflichtversicherung abschließen, am besten vor dem Einzug
  2. Hund chippen lassen, spätestens mit drei Monaten
  3. Hund im Hunderegister anmelden, damit ist er auch steuerlich gemeldet
  4. Nachweise für die Sachkunde klären, wenn du von der Leinenpflicht befreit werden willst
  5. Bei einem Listenhund: Hund beim Ordnungsamt anzeigen

Wer die Sachkundebescheinigung braucht, findet den Überblick im Ratgeber Wer den Hundeführerschein in Berlin braucht.

Vor dem Einzug

Haftpflichtversicherung

Das Hundegesetz verlangt eine Haftpflicht mit mindestens einer Million Euro je Versicherungsfall. Die Selbstbeteiligung darf höchstens 500 Euro im Jahr betragen.1 Weise das schon beim Einzug nach, sonst fehlt dir die Grundlage für die Befreiung von der Leinenpflicht.2

Sachkunde planen

Eine Sachkundepflicht gibt es nur für gefährliche Hunde. Willst du deinen Hund später ohne Leine führen, plane die Prüfung bei einem anerkannten Sachverständigen ein.3

Chip und Hunderegister

Dein Hund braucht ab dem dritten Lebensmonat einen Chip nach ISO-Norm. Mit der 15-stelligen Chipnummer meldest du ihn im Hunderegister an, und zwar unverzüglich zu Beginn der Haltung.4

Die Anmeldung läuft online über ein Halterkonto auf hunderegister.berlin.de oder per Formular. Du brauchst deine Daten, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum und die Chipnummer des Hundes. Bei Listenhunden kommt die Plakettennummer dazu.4 Einzelheiten stehen im Ratgeber Hunderegister Berlin.

Hundesteuer

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Anmeldung im Hunderegister zugleich als Anmeldung beim Finanzamt.5 Du musst dich dann nicht noch einmal gesondert um die Steuer kümmern.

Alternativ kannst du den Hund direkt beim Finanzamt melden, per ELSTER oder Formular. Dann musst du ihn zusätzlich im Register anmelden. Die Anmeldung beim Finanzamt ist gebührenfrei, der Steuerbescheid kommt nach etwa vier Wochen.5

Die Frist

Anmelden musst du binnen eines Monats nach Kauf oder Zuzug. Bei Welpen unter drei Monaten reicht die Anmeldung innerhalb der ersten vier Lebensmonate.6

Keine Steuermarke mehr

Die Steuermarke wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft und wird nicht mehr ausgegeben.5

Was die Steuer kostet

HundHundesteuer pro Jahr
erster Hund120 Euro
zweiter und jeder weitere Hund180 Euro je Hund

Der Satz gilt unabhängig von der Rasse.5 Die Steuer wird in vier Raten fällig, jeweils zum 5. März, 5. Juni, 5. September und 5. Dezember.5

Befreiung

Von der Steuer befreit sind Blindenhunde und Assistenzhunde, Tierheimhunde für fünf Jahre sowie Empfänger bestimmter Sozialleistungen oder Renten. Die Liste ist abschließend, private oder betriebliche Renten zählen nicht. Die Befreiung beantragst du gesondert beim Finanzamt, sie gilt nicht rückwirkend vor dem Antrag.57

Umzug und Zuzug

Ziehst du mit deinem Hund nach Berlin, gilt für die Anmeldung dieselbe Monatsfrist.6 Der Hund muss zusätzlich im Berliner Hunderegister stehen. Eine Registrierung bei einem anderen Heimtierregister ersetzt das nicht.4

Hund abmelden

Stirbt dein Hund oder gibst du ihn ab, meldest du ihn im Hunderegister ab. Das ist kostenlos und gilt zugleich als steuerliche Abmeldung.45

Häufige Fragen

Wann muss ich meinen Hund in Berlin anmelden?

Binnen eines Monats nach Kauf oder Zuzug, bei Welpen unter drei Monaten innerhalb der ersten vier Lebensmonate.

Ist die Anmeldung im Register dasselbe wie die Hundesteuer?

Seit dem 1. Januar 2024 ja. Die Anmeldung im Hunderegister gilt zugleich als steuerliche Anmeldung.

Was kostet die Hundesteuer in Berlin?

120 Euro im Jahr für den ersten Hund und 180 Euro für jeden weiteren.

Bekomme ich noch eine Steuermarke?

Nein, die Steuermarke wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft.

Was passiert, wenn ich die Anmeldung vergesse?

Wer seinen Hund nicht registriert, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.4

Quellen

Diese Quellen belegen die Angaben in diesem Artikel. Dies ist keine Rechtsberatung. Bei Zweifeln klärst du deinen Fall mit dem Finanzamt oder Ordnungsamt.

  1. Hundegesetz Berlin, Volltext (Lexaris) (lexaris.de)
  2. Service Berlin: Sachkundebescheinigung für Hunde (service.berlin.de)
  3. Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz: Hundehaltung, Sachkunde und Leinenpflicht (berlin.de)
  4. Service Berlin: Hunderegister, Anmeldung (service.berlin.de)
  5. Senatsverwaltung für Finanzen: Hundesteuer, häufige Fragen (berlin.de)
  6. Service Berlin: Hund anmelden zur Hundesteuer (service.berlin.de)
  7. Service Berlin: Hundesteuerbefreiung (service.berlin.de)