In Berlin musst du als normaler Hundehalter keinen Hundeführerschein machen. Pflicht ist der Sachkundenachweis nur für Halter gefährlicher Hunde, also der sogenannten Listenhunde. Für alle anderen ist er freiwillig, und trotzdem lohnt er sich für viele.

Der Grund ist die Leine. In Berlin gilt für Hunde eine allgemeine Leinenpflicht. Wer die Sachkundeprüfung nach dem Berliner Hundegesetz bestanden hat, kann von ihr befreit werden und seinen Hund an vielen Orten frei laufen lassen.

Hier erfährst du, für wen der Nachweis Pflicht ist, was er dir bringt und wo die Leine trotzdem dranbleibt. Den Ablauf der Prüfung erklärt der Ratgeber Prüfungsablauf des Hundeführerscheins in Berlin.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflicht ist der Sachkundenachweis in Berlin nur für Halter gefährlicher Hunde (Listenhunde). Sie haben dafür acht Wochen Zeit.
  • Für alle anderen Halter ist er freiwillig und dient der Befreiung von der allgemeinen Leinenpflicht.
  • Auch mit Bescheinigung bleibt die Leine in Grünanlagen, im Wald, in Verkehrsmitteln und Fußgängerzonen Pflicht.
  • Ohne Prüfung bekommst du die Sachkunde zum Beispiel als Tierarzt, Diensthundeführer oder nach drei beanstandungsfreien Haltungsjahren.
  • Hunde, die schon vor dem 22. Juli 2016 gehalten wurden, sind unter Bedingungen von der Leinenpflicht befreit.

Wer den Nachweis machen muss

Das Berliner Hundegesetz (HundeG) gilt seit dem 22. Juli 2016.1 Eine allgemeine Sachkundepflicht für jeden Hundehalter kennt es nicht. Die Senatsverwaltung sagt es deutlich: Der Sachkundenachweis ist freiwillig und wird gebraucht, um einen Hund von der allgemeinen Leinenpflicht zu befreien.2

Pflicht wird er für Halter gefährlicher Hunde. Wer einen Hund hält, der nach der Gefährliche-Hunde-Verordnung als gefährlich gilt, muss innerhalb von acht Wochen Nachweise für Sachkunde, Haftpflicht und Wesenstest vorlegen.2 Mehr dazu im Ratgeber Listenhunde in Berlin.

Leinenpflicht und Befreiung

In Berlin müssen Hunde grundsätzlich an der Leine geführt werden. Die allgemeine Leinenpflicht gilt im ganzen Stadtgebiet, außer in ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten und auf Hundefreilaufflächen.3

Mit einer Sachkundebescheinigung des Ordnungsamts darf dein Hund auf unbelebten Straßen, Plätzen und Brachflächen ohne Leine laufen, sofern dort kein Leinenzwang angeordnet ist.4 Voraussetzungen für die Befreiung sind eine Haftpflichtversicherung, ein Chip und der Nachweis der Sachkunde. Dein Hauptwohnsitz muss in Berlin liegen.4

Wer seinen Hund frei laufen lässt, muss ihn trotzdem im Griff haben. Die Bescheinigung gilt nur für dich und den Hund, mit dem du die Sachkunde nachgewiesen hast.2

Wo die Leine trotzdem bleibt

Auch mit Bescheinigung gilt die Leinenpflicht an vielen Orten weiter. Die Senatsverwaltung nennt unter anderem:2

  • Grün- und Erholungsanlagen
  • den Wald, außer auf ausdrücklich gekennzeichneten Auslaufflächen
  • Sport- und Campingplätze sowie Kleingartenkolonien
  • Treppenhäuser und Zuwege von Wohnhäusern
  • Geschäfte und öffentlich zugängliche Gebäude
  • Veranstaltungen und Menschenansammlungen
  • öffentliche Verkehrsmittel und Bahnhöfe sowie Fußgängerzonen
  • Zeiten, in denen deine Hündin läufig ist

Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an Badestellen und auf entsprechend gekennzeichneten Liegewiesen dürfen Hunde gar nicht mit.2

In Hausfluren, Verkehrsmitteln und Fußgängerzonen gilt außerdem eine Leinenlänge von höchstens einem Meter, auch für befreite Hunde.5

Sachkunde ohne Prüfung

Nicht jeder muss die Theorie- und Praxisprüfung ablegen. Als sachkundig gelten nach dem Gesetz ohne Prüfung zum Beispiel:45

  • Tierärztinnen und Tierärzte
  • Diensthundeführer
  • Personen mit einer Jagdgebrauchshundeprüfung
  • Personen mit einer anerkannten Sachverständigenqualifikation
  • Halter, die innerhalb der letzten fünf Jahre drei Jahre lang einen Hund beanstandungsfrei gehalten haben (der Hund muss nicht der aktuelle sein)

Auch diese Gruppen brauchen die Bescheinigung vom Ordnungsamt, wenn sie von der Leinenpflicht befreit werden wollen. Nur die Prüfung entfällt.

Bestandshunde und Gäste

Hunde, die schon vor dem 22. Juli 2016 gehalten wurden, sind von der allgemeinen Leinenpflicht befreit. Das gilt nur, wenn der Halter oder ein Lebenspartner im Haushalt den Hund selbst führt. Als Nachweis dienen zum Beispiel die Versicherungspolice, der Steuerbescheid, der Heimtierausweis oder ein Eintrag im Heimtierregister.2

Gäste und Touristen mit Hund unterliegen der allgemeinen Leinenpflicht, wenn sie keine Berliner Sachkundebescheinigung haben. Für den Hund ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens einer Million Euro Deckung und höchstens 500 Euro Selbstbeteiligung nötig.2

Bescheinigung beantragen

Die Bescheinigung stellt das Ordnungsamt deines Wohnbezirks aus. Wer nicht in Berlin wohnt, stellt den Antrag beim Ordnungsamt des Bezirks, in dem der Hund am häufigsten geführt wird.4

Die Gebühr hängt vom Weg ab, auf dem du die Sachkunde nachweist: mindestens 41 Euro nach Sachkundeprüfung, Beruf oder Erlaubnis, mindestens 61,50 Euro bei Sachkunde über Haltungsjahre. Eine Ersatzbescheinigung kostet 15 Euro.4 Die Prüfungsgebühr der Sachverständigen kommt noch dazu.

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Häufige Fragen

Ist der Hundeführerschein in Berlin Pflicht?

Nur für Halter gefährlicher Hunde. Für alle anderen ist er freiwillig und dient der Befreiung von der Leinenpflicht.

Darf mein Hund mit Bescheinigung überall ohne Leine laufen?

Nein. In Grünanlagen, im Wald, in Verkehrsmitteln, Fußgängerzonen und an weiteren Orten bleibt die Leine Pflicht.

Muss ich die Prüfung machen, wenn ich schon lange Hunde halte?

Nicht unbedingt. Wer in den letzten fünf Jahren drei Jahre lang beanstandungsfrei einen Hund gehalten hat, kann die Sachkunde über die Haltungsjahre nachweisen.

Gilt die Bescheinigung für jeden meiner Hunde?

Nein. Sie gilt nur für die geprüfte Person und den geprüften Hund.

Wo beantrage ich die Bescheinigung?

Beim Ordnungsamt deines Wohnbezirks.

Quellen

Diese Quellen belegen die Angaben in diesem Artikel. Dies ist keine Rechtsberatung. Bei Zweifeln klärst du deinen Fall mit dem Ordnungsamt.

  1. Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz: Berliner Hundegesetz (berlin.de)
  2. Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz: Hundehaltung, Sachkunde und Leinenpflicht (berlin.de)
  3. Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf: Hundehaltung in Berlin (berlin.de)
  4. Service Berlin: Sachkundebescheinigung für Hunde (service.berlin.de)
  5. Hundegesetz Berlin, Volltext (Lexaris) (lexaris.de)