Das Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin (HundeG) gilt seit dem 22. Juli 2016. Es regelt, was du als Hundehalter in der Stadt tun musst: von Chip und Register über die Haftpflicht bis zur Leine.

Einiges davon gilt erst seit dem 1. Januar 2019, etwa die Leinenregeln und die Sachkundeprüfung.1 Hier bekommst du die wichtigsten Pflichten im Überblick, damit du bei der Prüfung und im Alltag sicher bist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jeder Hund braucht ab dem dritten Lebensmonat einen Chip und muss im Hunderegister eingetragen sein.
  • Die Haftpflicht muss mindestens eine Million Euro je Versicherungsfall decken, die Selbstbeteiligung darf höchstens 500 Euro betragen.
  • Es gilt eine allgemeine Leinenpflicht, die du mit der Sachkundebescheinigung lockern kannst.
  • Gefährliche Hunde brauchen Leine, Maulkorb, Wesenstest und eine Plakette.
  • Bußgelder reichen bis 10.000 Euro, in schweren Fällen bis 50.000 Euro.

Aufbau und Zuständigkeit

Das Hundegesetz ergänzen eine Durchführungsverordnung (HundeG-DVO) und die Gefährliche-Hunde-Verordnung. Die Texte stehen auf gesetze.berlin.de, eine Übersicht bietet die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz.2

Für den Alltag zuständig sind die Ordnungsämter der zwölf Bezirke. Sie stellen Sachkundebescheinigungen aus, nehmen Anzeigen zu gefährlichen Hunden entgegen und verfolgen Verstöße.3

Chip, Register und Haftpflicht

Mikrochip (§§ 4 und 12)

Dein Hund muss ab dem vollendeten dritten Lebensmonat einen Transponder nach ISO-Norm tragen. Beim Ausführen brauchst du außerdem ein Halsband oder Geschirr mit Namen und Anschrift.1

Hunderegister (§§ 11 und 13)

Jeder Hund muss unverzüglich zu Beginn der Haltung im Berliner Hunderegister angemeldet werden. Das Register betreibt die GovConnect GmbH im Auftrag der Senatsverwaltung. Die Anmeldung kostet einmalig 17,50 Euro online oder 26,50 Euro schriftlich oder telefonisch, Änderungen und Abmeldung sind kostenlos. Eine Registrierung bei einem privaten Heimtierregister ersetzt sie nicht.4 Alles dazu im Ratgeber Hunderegister Berlin.

Haftpflichtversicherung (§ 14)

Du musst eine Hundehaftpflicht mit einer Mindestdeckung von einer Million Euro je Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden haben. Die Selbstbeteiligung darf höchstens 500 Euro pro Versicherungsjahr betragen.1 Das gilt auch für Hunde, die auswärts gehalten, aber in Berlin geführt werden.5

Leinenpflicht und Sachkunde

Berlin kennt eine allgemeine Leinenpflicht, die im ganzen Stadtgebiet gilt. Ausgenommen sind ausgewiesene Hundeauslaufgebiete und Hundefreilaufflächen.6 Die Leine darf höchstens zwei Meter lang sein und muss reißfest sein.7

Wer die Sachkundeprüfung bestanden hat, kann sich von der Leinenpflicht befreien lassen (§ 29). Das gilt aber nur, solange keine Leinenpflicht angeordnet ist. In Grünanlagen, im Wald, in Verkehrsmitteln, Fußgängerzonen und bei Veranstaltungen bleibt die Leine dran.5

Wer die Befreiung hat, muss in Hausfluren, Verkehrsmitteln und Fußgängerzonen eine Leine von höchstens einem Meter verwenden.1 Die Details zur Befreiung stehen im Ratgeber Wer den Hundeführerschein in Berlin braucht.

Hundekot

Die Pflicht, Hundekot einzusammeln, steht nicht im Hundegesetz, sondern im Straßenreinigungsgesetz. Du musst geeignete Beutel dabeihaben und den Kot aufnehmen.8 Eine Verwarnung kostet 55 Euro. Bezirksämter nennen für ein Bußgeld einen Rahmen von 100 bis 350 Euro.89

Gefährliche Hunde

Als gefährlich gelten Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Kreuzungen mit ihnen. Das Ordnungsamt kann auch andere Hunde nach einem Vorfall als gefährlich einstufen.5

Für sie gelten strengere Regeln: Anzeige beim Ordnungsamt, Sachkunde, Wesenstest und Haftpflicht, dazu Leinen- und Maulkorbpflicht (§ 20) ab dem siebten Lebensmonat außerhalb des gesicherten Grundstücks. Zucht und Handel sind verboten.1 Die Einzelheiten stehen im Ratgeber Listenhunde in Berlin.

Für normale Hunde gibt es keine generelle Maulkorbpflicht. Das Amt kann sie nach einem Biss im Einzelfall anordnen.6

Mehrere Hunde und Dogwalker

Du darfst nicht mehr als vier Hunde gleichzeitig ausführen. Wer gewerblich mehr als vier Hunde führen will, braucht eine Genehmigung mit Nachweis von Sachkunde und Zuverlässigkeit (§§ 26 und 27).1 Bei gefährlichen Hunden ist höchstens ein weiterer gefährlicher Hund erlaubt.1

Bußgelder

Das Gesetz zählt in § 33 insgesamt 25 Ordnungswidrigkeiten auf. Die Geldbuße kann bis zu 10.000 Euro betragen. In besonders schweren Fällen, etwa bei verbotener Zucht oder Hundekämpfen, sind bis zu 50.000 Euro möglich.1 Wer seinen Hund nicht registriert, riskiert bis zu 10.000 Euro.4

Feste Regelsätze für Leinen-, Chip- oder Versicherungsverstöße haben wir nicht gefunden. Die Höhe legt das Ordnungsamt im Einzelfall fest.

Die Rechtsfragen übst du im Trainer, den Ernstfall probst du in der Probeprüfung.

Häufige Fragen

Seit wann gilt das Berliner Hundegesetz?

Seit dem 22. Juli 2016. Die Leinenregeln und die Sachkundeprüfung gelten seit dem 1. Januar 2019.

Welche Versicherungssumme ist Pflicht?

Mindestens eine Million Euro je Versicherungsfall, mit höchstens 500 Euro Selbstbeteiligung im Jahr.

Wann muss mein Hund gechippt sein?

Ab dem vollendeten dritten Lebensmonat.

Wie viele Hunde darf ich gleichzeitig ausführen?

Höchstens vier. Wer gewerblich mehr führt, braucht eine Genehmigung.

Wer kontrolliert die Einhaltung?

Die Ordnungsämter der Bezirke.

Quellen

Diese Quellen belegen die Angaben in diesem Artikel. Dies ist keine Rechtsberatung. Bei Zweifeln klärst du deinen Fall mit dem Ordnungsamt.

  1. Hundegesetz Berlin, Volltext (Lexaris) (lexaris.de)
  2. Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz: Berliner Hundegesetz (berlin.de)
  3. Service Berlin: Sachkundebescheinigung für Hunde (service.berlin.de)
  4. Service Berlin: Hunderegister, Anmeldung (service.berlin.de)
  5. Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz: Hundehaltung, Sachkunde und Leinenpflicht (berlin.de)
  6. Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf: Hundehaltung in Berlin (berlin.de)
  7. Bezirksamt Reinickendorf: Flyer zur Hundehaltung in Berlin, Stand Juni 2025 (berlin.de)
  8. Bezirksamt Pankow: Pressemitteilung zu Hundekot, 2026 (berlin.de)
  9. Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf: Pressemitteilung zu Hundekot, 2025 (berlin.de)